Wir sind die ZHIN

Herzlich willkommen auf den Seiten der ZHIN
Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen.




Was ist der Aufgabenbereich der ZHIN?

Das Ziel der ZHIN ist die effektive Verfolgung von Personen, die sich in einer Weise, die gegen das geltende deutsche Strafrecht verstößt, unter Zuhilfenahme des Internets äußern und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnen. Durch diese Form von Hasskriminalität wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt. In einem auf diese Weise verrohten Umfeld kommt es schon jetzt dazu, dass bestimmte Meinungen aus Sorge vor Reaktionen nicht mehr geäußert werden oder sich bestimmte Personengruppen vollständig aus den sozialen Medien zurückziehen. Die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen sagen und sich darüber austauschen zu können, stellt jedoch einen wesentlichen Grundpfeiler unserer Gesellschaft dar, welchen die ZHIN mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt.

In herausgehobenen Fällen von Hasskriminalität führt die ZHIN die Ermittlungsverfahren selbst. Darüber hinaus ist sie zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus diesem Bereich für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden Niedersachsens.

Was kann ich als Betroffener oder Zeuge von Hasskriminalität unternehmen?

Wer Opfer oder Zeuge eines Hasspostings beispielsweise bei Facebook oder Twitter wird, kann dieses auf mehreren Wegen zur Anzeige bringen, damit ein solches Verhalten nicht folgenlos bleibt. Strafanzeigen können kostenlos und auch ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts selbst gestellt werden. In den weitaus meisten Fällen ist nach erfolgreicher Anzeigeerstattung selbst für den Fall einer Gerichtsverhandlung keine persönliche Zeugenaussage vor Gericht notwendig.

Da die sozialen Medien zur Löschung strafbarer Inhalte gesetzlich verpflichtet sind, ist zur effektiven Strafverfolgung die Sicherung des Postings durch Screenshot dringend erforderlich. Welche weiteren Informationen Ihre Anzeige enthalten sollte, werden im Meldeformular abgefragt.

Wer kann auf dieser Meldeplattform melden?

  • Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Medienunternehmen
  • Beratungsstellen
  • NGOs
  • Privatpersonen

Bei technischen Problemen?

Sollte das Meldeformular nicht erreichbar oder aus technischen Gründen für Sie nicht benutzbar sein, können sie auch weiterhin unsere Musteranzeige als PDF oder die Möglichkeit der Online-Strafanzeige der Polizei Niedersachsen nutzen.

Wie trete ich in Kontakt?

Fragen per E-Mail an
STGOE-Hasskriminalitaet@justiz.niedersachsen.de

Wie läuft der Meldeprozess ab?

Folgen sie dem Melden Link rechts oben auf der Seite im Menü.
Mit einem Online-Formular werden Angaben zur Tat abgefragt und es können Dateien angehängt werden. Z.B. Screenshots oder PDFs. Die Eingaben dauern nur wenige Minuten.
Am Ende erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung.